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Digital Gesellschaft

Is‘ scho Recht!

Ich bin kein Jurist. Mei­ne eige­nen Bestre­bun­gen, mich den Rechts­wis­sen­schaf­ten zuzu­wen­den, zer­schlu­gen sich recht schnell, als ich mit 15 ein Prak­ti­kum in der Kanz­lei eines ver­wand­ten Anwalts mach­te und fest­stell­te, dass der All­tag eines Juris­ten aus sehr viel Büro­ar­beit und aus sehr wenig Hol­ly­woo­des­ken „Ein­spruch, Euer Ehren!“-Sequenzen besteht. Außer­dem habe ich ein aus­ge­präg­tes Gerech­tig­keits­emp­fin­den und wür­de ver­mut­lich nach jedem ver­lo­re­nen Pro­zess die Innen­ein­rich­tung des Gerichts­saals zer­stö­ren.

Das nur als Vor­be­mer­kung und Hin­weis dar­auf, dass ich mich juris­ti­schen Sach­ver­hal­ten immer nur aus einer Rich­tung nähern kann, die ich selbst als Logik bezeich­nen wür­de, und nicht aus der rechts­wis­sen­schaft­li­chen.

Kom­men wir nun aber zum kon­kre­ten Fall: Das für ori­gi­nel­le Urtei­le bekann­te Land­ge­richt Ham­burg hat in der Sache Cal­lac­ti­ve GmbH ./​. Nig­ge­mei­er II ent­schie­den, dass es für einen Blog-Betrei­ber nicht aus­rei­che, anstö­ßi­ge Kom­men­ta­re unter Blog-Ein­trä­gen bei Kennt­nis­nah­me sofort zu ent­fer­nen. Bei „bri­san­ten Ein­trä­gen“, so die Rich­ter, sol­le der Blog-Betrei­ber vor­ab die Kom­men­ta­re prü­fen. (Bit­te lesen Sie auch die Beschrei­bung des Falls im Augs­blog.)

Im Zusam­men­hang mit dem Inter­net (und damit im Unter­schied zu jeder Stamm­ti­sch­äu­ße­rung) wird immer wie­der damit argu­men­tiert, dass Äuße­run­gen ja dau­er­haft doku­men­tiert und welt­weit les­bar sei­en. Das stimmt natür­lich, inso­fern ist es durch­aus zu ver­ste­hen, wenn sich Per­so­nen oder Unter­neh­men, die in Blog-Ein­trä­gen oder Kom­men­ta­ren beschimpft oder ver­un­glimpft wer­den, um eine Löschung sol­cher Äuße­run­gen bemü­hen. Schließ­lich wür­de ich auch nicht wol­len, dass das obers­te Goog­le-Such­ergeb­nis zu mei­nem Namen „Lukas Hein­ser ist ein Hüh­ner­dieb“ lau­tet. ((Es wer­den noch Wet­ten ange­nom­men, wann die­ser Satz das obers­te Goog­le-Such­ergeb­nis zu mei­nem Namen sein wird.)) Indes: Ist der umstrit­te­ne Satz gelöscht, wäre ich schon zufrie­den, allen­falls wür­de ich den Autor des Sat­zes um die Unter­zeich­nung einer Unter­las­sungs­er­klä­rung bit­ten.

Die Halt­bar­keit und Ver­brei­tung des Inter­nets wird aber ande­rer­seits auch über­schätzt. Wie vie­le Men­schen mögen es zur Kennt­nis neh­men, wenn (wie im kon­kre­ten Fall) eine Schmä­hung von Sonn­tag­nacht 3:37 Uhr bis Sonn­tag­mit­tag 11:06 Uhr als x‑ter Kom­men­tar unter einem drei Mona­te alten Blog-Ein­trag steht? Da errei­che ich ja mehr Rezi­pi­en­ten, wenn ich mich am Sams­tag in die Fuß­gän­ger­zo­ne stel­le und „Ihr seid alle doof!“ rufe. Aller­dings scheint es juris­tisch völ­lig uner­heb­lich zu sein, ob und von wie vie­len Per­so­nen sol­che Äuße­run­gen auf­ge­nom­men wer­den.

Eine ande­re Sache ist die mit den „bri­san­ten Ein­trä­gen“: Wenn eine Zei­tung über ein The­ma wie Diä­ten­er­hö­hung, Aus­län­der­recht oder … äh … Auto­bah­nen schreibt, ist rela­tiv klar, dass an den fol­gen­den Tagen Wasch­kör­be vol­ler Leser­brie­fe ein­ge­hen, in denen sich Men­schen mit einer soli­den Halb­bil­dung und einer gro­ßen Men­ge Vor­ur­tei­le, an denen sie schwer zu tra­gen haben, mit Schaum vor dem Mund dar­an gemacht haben, ihrer Mei­nung auf sprach­lich anspruch­lo­ses­te Wei­se Aus­druck zu ver­lei­hen. Die­se Brie­fe wer­den gele­sen, es wird viel gelacht und mit dem Kopf geschüt­telt und die eini­ger­ma­ßen vor­zeig­ba­ren oder beson­ders ent­lar­ven­den wer­den dann in der Zei­tung abge­druckt. Bei den Inter­net­aus­ga­ben der Zei­tun­gen kann man Kom­men­ta­re abge­ben, die theo­re­tisch von gan­zen Redak­tio­nen über­prüft wer­den (meist aber eben auch erst nach Ver­öf­fent­li­chung), prak­tisch aber häu­fig einen Griff ins Stamm­tisch­klo dar­stel­len. Nur, dass ver­un­glimpf­te Volks­grup­pen eben kei­ne Prak­ti­kan­ten abstel­len, die den gan­zen Tag das Inter­net auf der Suche nach Belei­di­gun­gen gegen sie durch­su­chen, und auch nur sel­ten über Anwäl­te ver­fü­gen. Blog­ger haben kei­ne Mit­ar­bei­ter, die sich aus­schließ­lich mit der (Vorab-)Kontrolle der Kom­men­ta­re befas­sen kön­nen. Des­halb gibt es beim BILD­blog mit über 40.000 Lesern täg­lich zum Bei­spiel kei­ne Kom­men­tar­funk­ti­on.

Und was ist über­haupt mit den Glas­käs­ten, in denen die Lokal­re­dak­tio­nen einer Zei­tung immer die aktu­el­le Aus­ga­be aus­hän­gen? Was, wenn irgend­je­mand des Nachts mit einem Edding „Aus­län­der raus!“ unter einen Arti­kel zum Aus­län­der­recht krit­zelt? Macht sich die Zei­tung den Kom­men­tar dann auch „zu eigen“? Hat sie durch die „Bri­sanz des Ursprungs­ar­ti­kels“ „vor­her­seh­bar rechts­wid­ri­ge Bei­trä­ge Drit­ter pro­vo­ziert“? Wer­den durch die Bereit­stel­lung einer bekrit­zel­ba­ren Ober­flä­che bereits „Drit­te gera­de­zu dazu auf­ge­ru­fen, sich zu äußern“? Oder wiegt die Sach­be­schä­di­gung durch den Edding die ver­meint­li­che Pro­vo­ka­ti­on wie­der auf?

Den Gedan­ken mit der Wand, den Mal­te in sei­nem Ein­trag zum The­ma bei Spree­blick aus­führt, hat­te ich auch schon, spa­re ihn mir hier aber.

Als ich zum ers­ten Mal über die juris­ti­schen Schwie­rig­kei­ten mit Web-Kom­men­ta­ren geschrie­ben habe, schrieb ich auch über Ger­hard Schrö­der, der mit sei­nem gericht­li­chen Vor­ge­hen gegen die Behaup­tung, er wür­de sein vol­les dunk­les Haupt­haar tönen, den Jus­tiz-Irr­sinn in Deutsch­land Fri­seursalon­fä­hig gemacht hat­te (übri­gens eben­falls vor dem Ham­bur­ger Land­ge­richt). Schrö­der wur­de letz­te Woche wie­der auf­fäl­lig, als er anwalt­lich gegen die Behaup­tung vor­ging, er wür­de das chi­ne­si­sche Außen­mi­nis­te­ri­um bera­ten. Zuvor hat­te er es abge­lehnt, auf die Fra­ge, ob er das chi­ne­si­sche Außen­mi­nis­te­ri­um bera­te, zu ant­wor­ten.