Kategorien
Politik

Wähl! Mich! Ab!

Darauf muss man erst mal kommen: 26 Bundestagsabgeordnete der SPD haben dem umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Freitag im Bundestag zugestimmt und veröffentlichten hinterher eine Rechtfertigung (Anlage 4), in der sie sinngemäß schreiben, sie fänden den Gesetzentwurf schon irgendwie doof, aber nicht so doof wie andere schlimme Dinge, und überhaupt werde das Bundesverfassungsgericht das Gesetz ja schon kassieren, wenn dieses denn verfassungswidrig sei.

Oder anders: Die Leute, die in Ihrem und meinem Namen Gesetze erlassen sollen (Legislative), verlassen sich lieber auf die Urteilsfähigkeit der Leute beim Bundesverfassungsgericht (Judikative), wenn es darum geht, was die Leute bei Polizei und Geheimdienst (Exekutive) so über Sie und mich wissen sollen.

Oder noch anders: 26 SPD-Abgeordnete haben ein sehr merkwürdiges Verständnis unseres Grundgesetzes und der darin verankerten Gewaltenteilung und geben das auch noch öffentlich zu!

Das Verhalten dieser 26 Männer und Frauen1 ist so absurd, dämlich, erschütternd und wirr, dass ich lange grübeln musste, bis mir ein einigermaßen schiefes Bild einfiel, um diesen Irrsinn in den Alltag zu transportieren. Stellen Sie sich also vor, der Handwerker, den Sie mit der Anbringung eines Treppengeländers beauftragt hätten, sagte Ihnen hinterher: “Ja, das kam mir schon ein bisschen wackelig vor, aber ich dachte, die Bauaufsicht guckt sich das eh noch mal an.” Und Sie liegen mit gebrochenem Rückgrat auf dem neuen Kachelfußboden und denken sich Dinge, die ich hier nicht hinschreiben möchte. Nur dass Sie in diesem Bild ohne Rückgrat sind – in der Realität sind es natürlich die Sozi-Psychopathen.

Da ist mir ja Wolfgang Schäuble lieber, dem ich sogar abnehme, dass er aufrichtig davon überzeugt ist, alle Freiheiten abschaffen zu müssen.

Und weil ich gerade merke, dass ich mich in eine unglaubliche Rage schreibe, die noch dazu führen könnte, dass der prunkvolle Zinnhumpen, der auf meiner Fensterbank steht, auf direktem Wege mein Zimmer verlässt, und ich mir sicher bin, dass die SPD auch für diesen Schaden nicht aufkommen würde, verweise ich lieber auf ein paar interessante Blog-Einträge zu dem Thema:

Fraktionszwang hin oder her – jeder Abgeordnete hat in erster Linie die Pflicht, sein Mandat auszuüben, das er durch die Stimmen der Wähler in seinem Wahlkreis erhalten hat. Ganz bestimmt darf er nicht offensichtlich verfassungswidrige Gesetze zum Wohl der eigenen Karriere durchwinken und sich dabei darauf verlassen, dass ein Bundesverfassungsgericht den angerichteten Schaden schon wieder geradebügeln wird.

(Nur meine zwei Cent)

Wollten sich die armen Abgeordneten ersparen, wegen ihrer Bauchschmerzen Stress mit den Fraktions- und Parteichefs zu bekommen? War das Risiko zu hoch, wegen einer Abweichung vom Fraktionszwang den bisherigen Listenplatz zu verlieren?

(Dobschat.de)

Der Gesetzentwurf trägt (…) nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn (…)

Entschuldigung, nennen Sie mich Klugscheißer, Wortklauber oder Schlimmeres, aber ich kann nicht ernsthaft mit Menschen diskutieren, die glauben, dass Gesetzentwürfe Stirne haben. Und die, anstatt das eigene Gewissen zu prüfen oder sich schlau zu machen, nur eine oberflächliche Gesichtskontrolle auf offensichtliche Kainsmale durchführen, bevor sie für Gesetze stimmen, die ihrer Meinung nach gut und gerne verfassungswidrig sein könnten.

(Stefan Niggemeier)

Demnach hoffen sie auf das Bundesverfassungsgericht, dass die verfassungswidrigen Punkte hoffentlich wieder aus dem Gesetz rausholt. Same Procedure wie so oft.

(netzpolitik.org)

Ich hätte es für denkbar gehalten, dass der eine oder andere Abgeordnete verfassungswidrige Gesetze abnickt, weil er dämlich ist. Und es nicht rafft, was er beschließt. Ebenso konnte ich mir vorstellen, dass Abgeordnete faul sind und gar nicht lesen, worüber sie abstimmen. […]

Allerdings war es für mich bislang unvorstellbar, dass Abgeordnete ein Gesetz verabschieden, das sie für verfassungswidrig halten. Aber das ist jetzt geschehen.

(Law Blog)

SIE HABEN KEINE EIER, UM DAS DEUTSCHE VOLK ZU REPRÄSENTIEREN!

(Indiskretion Ehrensache)

Apropos Gewaltenteilung: Was sagt die vierte Gewalt denn dazu? Oh.

1 Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt.