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Is’ scho Recht!

Ich bin kein Jurist. Meine eigenen Bestrebungen, mich den Rechtswissenschaften zuzuwenden, zerschlugen sich recht schnell, als ich mit 15 ein Praktikum in der Kanzlei eines verwandten Anwalts machte und feststellte, dass der Alltag eines Juristen aus sehr viel Büroarbeit und aus sehr wenig Hollywoodesken “Einspruch, Euer Ehren!”-Sequenzen besteht. Außerdem habe ich ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und würde vermutlich nach jedem verlorenen Prozess die Inneneinrichtung des Gerichtssaals zerstören.

Das nur als Vorbemerkung und Hinweis darauf, dass ich mich juristischen Sachverhalten immer nur aus einer Richtung nähern kann, die ich selbst als Logik bezeichnen würde, und nicht aus der rechtswissenschaftlichen.

Kommen wir nun aber zum konkreten Fall: Das für originelle Urteile bekannte Landgericht Hamburg hat in der Sache Callactive GmbH ./. Niggemeier II entschieden, dass es für einen Blog-Betreiber nicht ausreiche, anstößige Kommentare unter Blog-Einträgen bei Kenntnisnahme sofort zu entfernen. Bei “brisanten Einträgen”, so die Richter, solle der Blog-Betreiber vorab die Kommentare prüfen. (Bitte lesen Sie auch die Beschreibung des Falls im Augsblog.)

Im Zusammenhang mit dem Internet (und damit im Unterschied zu jeder Stammtischäußerung) wird immer wieder damit argumentiert, dass Äußerungen ja dauerhaft dokumentiert und weltweit lesbar seien. Das stimmt natürlich, insofern ist es durchaus zu verstehen, wenn sich Personen oder Unternehmen, die in Blog-Einträgen oder Kommentaren beschimpft oder verunglimpft werden, um eine Löschung solcher Äußerungen bemühen. Schließlich würde ich auch nicht wollen, dass das oberste Google-Suchergebnis zu meinem Namen “Lukas Heinser ist ein Hühnerdieb” lautet. ((Es werden noch Wetten angenommen, wann dieser Satz das oberste Google-Suchergebnis zu meinem Namen sein wird.)) Indes: Ist der umstrittene Satz gelöscht, wäre ich schon zufrieden, allenfalls würde ich den Autor des Satzes um die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung bitten.

Die Haltbarkeit und Verbreitung des Internets wird aber andererseits auch überschätzt. Wie viele Menschen mögen es zur Kenntnis nehmen, wenn (wie im konkreten Fall) eine Schmähung von Sonntagnacht 3:37 Uhr bis Sonntagmittag 11:06 Uhr als x-ter Kommentar unter einem drei Monate alten Blog-Eintrag steht? Da erreiche ich ja mehr Rezipienten, wenn ich mich am Samstag in die Fußgängerzone stelle und “Ihr seid alle doof!” rufe. Allerdings scheint es juristisch völlig unerheblich zu sein, ob und von wie vielen Personen solche Äußerungen aufgenommen werden.

Eine andere Sache ist die mit den “brisanten Einträgen”: Wenn eine Zeitung über ein Thema wie Diätenerhöhung, Ausländerrecht oder … äh … Autobahnen schreibt, ist relativ klar, dass an den folgenden Tagen Waschkörbe voller Leserbriefe eingehen, in denen sich Menschen mit einer soliden Halbbildung und einer großen Menge Vorurteile, an denen sie schwer zu tragen haben, mit Schaum vor dem Mund daran gemacht haben, ihrer Meinung auf sprachlich anspruchloseste Weise Ausdruck zu verleihen. Diese Briefe werden gelesen, es wird viel gelacht und mit dem Kopf geschüttelt und die einigermaßen vorzeigbaren oder besonders entlarvenden werden dann in der Zeitung abgedruckt. Bei den Internetausgaben der Zeitungen kann man Kommentare abgeben, die theoretisch von ganzen Redaktionen überprüft werden (meist aber eben auch erst nach Veröffentlichung), praktisch aber häufig einen Griff ins Stammtischklo darstellen. Nur, dass verunglimpfte Volksgruppen eben keine Praktikanten abstellen, die den ganzen Tag das Internet auf der Suche nach Beleidigungen gegen sie durchsuchen, und auch nur selten über Anwälte verfügen. Blogger haben keine Mitarbeiter, die sich ausschließlich mit der (Vorab-)Kontrolle der Kommentare befassen können. Deshalb gibt es beim BILDblog mit über 40.000 Lesern täglich zum Beispiel keine Kommentarfunktion.

Und was ist überhaupt mit den Glaskästen, in denen die Lokalredaktionen einer Zeitung immer die aktuelle Ausgabe aushängen? Was, wenn irgendjemand des Nachts mit einem Edding “Ausländer raus!” unter einen Artikel zum Ausländerrecht kritzelt? Macht sich die Zeitung den Kommentar dann auch “zu eigen”? Hat sie durch die “Brisanz des Ursprungsartikels” “vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert”? Werden durch die Bereitstellung einer bekritzelbaren Oberfläche bereits “Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern”? Oder wiegt die Sachbeschädigung durch den Edding die vermeintliche Provokation wieder auf?

Den Gedanken mit der Wand, den Malte in seinem Eintrag zum Thema bei Spreeblick ausführt, hatte ich auch schon, spare ihn mir hier aber.

Als ich zum ersten Mal über die juristischen Schwierigkeiten mit Web-Kommentaren geschrieben habe, schrieb ich auch über Gerhard Schröder, der mit seinem gerichtlichen Vorgehen gegen die Behauptung, er würde sein volles dunkles Haupthaar tönen, den Justiz-Irrsinn in Deutschland Friseursalonfähig gemacht hatte (übrigens ebenfalls vor dem Hamburger Landgericht). Schröder wurde letzte Woche wieder auffällig, als er anwaltlich gegen die Behauptung vorging, er würde das chinesische Außenministerium beraten. Zuvor hatte er es abgelehnt, auf die Frage, ob er das chinesische Außenministerium berate, zu antworten.

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Auf nach Nordkorea!

Kennen Sie die Firma Callactive? Callactive ist eine Endemol-Tochter, die Anrufspielshows produziert, die nachts im Fernsehen laufen.

Ich hätte (wie viele andere vermutlich auch) nie im Leben von Callactive gehört bzw. mir diesen Firmennamen nie gemerkt, wenn Callactive nicht den Betreiber des kritischen Webforums call-in-tv.de vor Gericht zitiert und es damit auch in ein Mainstream-Medium wie “Spiegel Online” geschafft hätte. Oder wenn Callactive nicht Stefan Niggemeier, einen der meistgelesenen deutschen Blogger, abgemahnt hätte (für Kommentare, die Leser abgegeben hatten), was dann sogar dem österreichischen “Standard” eine kurze Meldung wert war.

Als ahnungsloser, naiver Zuschauer (des Geschehens, nicht der Sendungen) sitze ich vor solchen Meldungen und frage mich, ob man es im Umfeld von Callactive wirklich für klüger hält, im Kontext der Prozesse von renommierten Medien als “der umstrittene Gewinnspieleveranstalter Callactive” bezeichnet zu werden, als die Kritik der Webkommentatoren (auch wenn diese mitunter etwas überspitzt formuliert sein mag) einfach zu ignorieren. Immerhin dürften call-in-tv.de und das Blog von Stefan Niggemeier (durchschnittlich 5.000 Besucher täglich) deutlich weniger Leser haben als die Anrufsendungen Zuschauer und die Schnittmenge beider Zielgruppen dürfte verschwindend gering sein.

Jedenfalls: Callactive hat Stefan Niggemeier ein weiteres Mal abgemahnt – wieder geht es um einen Leserkommentar:

Es geht um einen Kommentar, den ein Nutzer am vergangenen Sonntag um 3.37 Uhr früh unter diesem Eintrag abgegeben hat. Ich habe diesen Kommentar unmittelbar, nachdem ich ihn gesehen habe, gelöscht: Das war am Sonntag um 11.06 Uhr.

Zunächst einmal fällt auf, dass man Stefans Blog bei Callactive offenbar mit Argusaugen beobachtet – wem sonst wäre ein mitten in der Nacht geschriebener und am Sonntagvormittag gelöschter Kommentar zu einem Blogeintrag, der zuvor während Stefans Urlaub und meines Blogsittings zehn Tage lang für Kommentare gesperrt gewesen war, aufgefallen?

Dann fällt auf, dass da offenbar endlich Klarheit geschaffen werden soll auf dem Gebiet der immer noch recht schwammigen Forenhaftung. Eine Klarheit, die Stefan so sieht:

Hätte Callactive mit diesem Vorgehen Erfolg, wäre das meiner Meinung nach das Ende der offenen Diskussion in Foren und Blogs, in den Leserkommentaren von Online-Medien und im Internet überhaupt. Selbst Beiträge, die unmittelbar nach ihrem Erscheinen vom Seitenbetreiber gelöscht werden, könnten dann kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen; sämtliche Kommentare müssten vor ihrer Veröffentlichung überprüft werden.

Man möchte hinzufügen: Und selbst, wenn der Betreiber eines Forums oder Blogs alle Kommentare vor der Veröffentlichung überprüfen und nur die ihm unbedenklich erscheinenden freischalten würde, könnte er hinterher immer noch belangt werden, falls sich irgendeine abwegige Interpretation des Geschriebenen finden und vor Gericht durchdrücken ließe.

Mit dieser Angst müssten aber nicht nur Blogger leben, auch die Kommentar- und Diskussionsfunktionen namhafter Online-Medien wie “Spiegel Online”, “sueddeutsche.de” oder “FAZ.net” könnten allenfalls noch mit einem enormen Personalaufwand aufrechterhalten werden. Bewertungsportale wie Ciao, Qype, ja: selbst Amazon müssten ständig in Sorge sein über das, was ihre User und Kunden da an (gewünscht subjektiven) Einträgen verfassen.

Mit anderen Worten: Es ginge schnell nicht mehr “nur” um Meinungs- oder Pressefreiheit, es ginge auch ganz knallhart um wirtschaftliche Aspekte, denn kein Unternehmen begibt sich bereitwillig auf juristische Minenfelder. Es geht, liebe Politiker, auf lange Sicht um Steuergelder, das Bruttoinlandsprodukt und – *tataaaa* – Arbeitsplätze. Deutschland könnte irgendwann wie Nordkorea sein, nur ohne Kim Yong-Il. Das will sicher niemand, auch nicht die Politiker, die jeden Tag aufs Neue zu beweisen versuchen, dass sie von den sog. neuen Medien nicht den Hauch einer Ahnung haben.

Um vom Abstrakten wieder zum Konkreten zu kommen: Callactive dürfte es mit der jüngsten Aktion gelungen sein, das Blogosphären-Thema dieser Tage zu werden: Bei Spreeblick, einem der anderen vielgelesenen Blogs in Deutschland, ist man Thema, aber auch hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier. Eigentlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch die “klassischen” Medien das Thema für sich entdecken.

In einigen Blogs sind inzwischen sogar Kommentatoren aufgetaucht, die sich “Callactive” nennen und den angeblichen Satz, um den sich diesmal alles dreht, zitieren (er wurde inzwischen von den Blog-Betreibern unkenntlich gemacht). Sollte dieser Kommentar echt sein (was Callactive gegenüber dem Blogger Valentin Tomaschek zu bestätigt haben scheint), wäre das höchst interessant: Erstens wäre es recht offensichtlich, dass Callactive das Internet sehr genau auf mögliche Erwähnungen des Firmennamens überwacht (was natürlich ihr gutes Recht ist), und zweitens hätte Callactive den Satz, den zuvor niemand kannte und dessen weitere Verbreitung man mit der Abmahnung an Stefan verhindern wollte, damit lautstark in die Welt getragen. Außerdem verweist der Kommentar auf den einzigen halbwegs Niggemeier-kritischen Blogeintrag zum Thema bei F!XMBR, was wiederum Chris von F!XMBR dazu brachte, sich von der lobenden Erwähnung seines Blogs in den vermeintlichen Callactive-Kommentaren zu distanzieren.

Es könnte interessant sein, sich heute Abend doch mal Callactive-Sendungen (auf Viva, Nick und Comedy Central) anzusehen …