Die Ludwig-Maximilians-Universität zu München (LMU) hat an ihren Toilettentüren einen “Nutzungshinweis” aufgehängt:
“Der Aufenthalt in den Toilettenanlagen ist nur zum Zwecke der Verrichtung der Notdurft gestattet”, heißt es da. Und weiter: “Bei darüber hinaus gehendem unbefugten Verweilen wird ab sofort, ohne Ausnahme, Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt!”
Der Grund, so sueddeutsche.de:
Das Schreiben habe einen ernsten Hintergrund. “Bei der Verwaltung sind Beschwerden von Mitarbeitern und Studenten eingegangen, die sich bedroht fühlten, weil es auf den Toiletten Drogenmissbrauch gab.” Benutzte Spritzen und Blutspuren seien entdeckt worden.
Bebildert ist dieser Artikel mit einem Foto, das mutmaßlich nicht die Toilette der LMU zeigt:
Die Bildunterschrift sah nicht immer so aus. Als der Artikel online ging stand dort:
[Eingesandt von Julius.]