Also, wenn ich das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz richtig verstanden habe, lautet es sinngemäß: Wer so einen Wischi-Waschi-Nichtraucherschutz mit Raucherräumen zulässt, muss auch zulassen, dass in Eckkneipen geraucht wird, die kleiner als 75 m2 sind und kein eigenes Essen verkaufen. Aber: Jeder soll wissen, dass auch ein absolutes Rauchverbot mit dem Grundgesetz vereinbar wäre – wenn die Gesetzgeber nur die Eier dazu hätten, es auch einzuführen.
Also eigentlich das Übliche: Win-Win für alle Beteiligten bei gleichzeitiger Schelte unausgegorener Gesetze.
Höre ich Widerspruch von Juristen?
Nachtrag, 16:40 Uhr: Nadja Erb hat für die “Frankfurter Rundschau” eine kluge und besonnene Einschätzung des Urteils geschrieben.