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Zigaretten statt Eier

Also, wenn ich das aktu­el­le Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zum Nicht­rau­cher­schutz rich­tig ver­stan­den habe, lau­tet es sinn­ge­mäß: Wer so einen Wischi-Waschi-Nicht­rau­cher­schutz mit Rau­cher­räu­men zulässt, muss auch zulas­sen, dass in Eck­knei­pen geraucht wird, die klei­ner als 75 m2 sind und kein eige­nes Essen ver­kau­fen. Aber: Jeder soll wis­sen, dass auch ein abso­lu­tes Rauch­ver­bot mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar wäre – wenn die Gesetz­ge­ber nur die Eier dazu hät­ten, es auch ein­zu­füh­ren.

Also eigent­lich das Übli­che: Win-Win für alle Betei­lig­ten bei gleich­zei­ti­ger Schel­te unaus­ge­go­re­ner Geset­ze.

Höre ich Wider­spruch von Juris­ten?

Nach­trag, 16:40 Uhr: Nad­ja Erb hat für die „Frank­fur­ter Rund­schau“ eine klu­ge und beson­ne­ne Ein­schät­zung des Urteils geschrie­ben.