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Uschis Spy Kids

Lan­ge nichts mehr von der Bun­des­re­gie­rung gehört, was? Um dar­an zu erin­nern, dass es immer noch eine gibt, hat Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Ursu­la von der Ley­en der über­rasch­ten Welt­öf­fent­lich­keit einen neu­en Vor­schlag unter­brei­tet: Kin­der und Jugend­li­che soll­ten als „ver­deck­te Ermitt­ler“ in Geschäf­ten aus­pro­bie­ren, ob man ihnen Alko­hol, Ziga­ret­ten oder „Gewalt­vi­de­os“ ver­kau­fen wür­de.

Das Ziel der Akti­on ist klar und durch­aus begrü­ßens­wert: Es geht um die Ein­hal­tung des Jugend­schutz­ge­set­zes. Auch wenn ich per­sön­lich nichts gegen Alko­hol und Spiel­fil­me habe („Kil­ler­spie­le“ ste­hen sicher auch auf der Lis­te), so gibt es für all das doch bestimm­te Alters­gren­zen. Und auch wenn die­se oft belie­big erschei­nen („Mama, war­um darf ich heu­te noch kein Bier trin­ken, mor­gen aber schon?“ – „Weil der Alko­hol ab dem 16. Jah­res­tag Dei­ner Geburt weni­ger schäd­lich ist, mein Kind!“), ist ihre Ein­hal­tung schon eine okaye Sache. Mei­net­we­gen sol­len mich die Kas­sie­re­rin­nen auch mit 24 noch nach mei­nem Aus­weis fra­gen, wenn ich Bier kau­fen will – nur wenn die bär­ti­gen 15-Jäh­ri­gen nach mir ohne Pro­ble­me ihre Spi­ri­tuo­sen kau­fen kön­nen, wer­de ich etwas unge­hal­ten.

Von der Ley­ens Vor­schlag aber ist aus meh­re­ren Grün­den schwie­rig: Ers­tens wür­den die Kin­der die Händ­ler direkt zu einer Straf­tat anstif­ten, da sie ohne ech­te Kauf­ab­sicht an die Kas­se gehen. Klar, die Händ­ler dür­fen nicht an an zu jun­ge Per­so­nen ver­kau­fen, wenn sie es doch tun sind sie im Prin­zip „selbst schuld“. Aber ich sehe zumin­dest einen mora­li­schen Unter­schied zwi­schen einem Geset­zes­ver­stoß und einem pro­vo­zier­ten Geset­zes­ver­stoß. Das ist ja, als ob einen Zivil­po­li­zis­ten nachts auf einer ent­le­ge­nen Stra­ße ver­fol­gen, bedrän­gen und einen anschlie­ßend wegen Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung anhal­ten.

Viel schwe­rer wiegt aber, dass der Vor­schlag bes­tens ins Gesamt­bild der Bun­des­re­gie­rung passt, im Land ein Kli­ma der Angst zu schü­ren. Über­all wird man von Video­ka­me­ras über­wacht, der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter will wis­sen, wann man wie lan­ge mit wem tele­fo­niert hat, und bald soll man nicht mal mehr Kin­dern trau­en kön­nen? Die Voll­endung des Über­wa­chungs­staa­tes stün­de kurz bevor.

Und was, wenn Kin­der erst­mal erfolg­reich Ver­stö­ße gegen das Jugend­schutz­ge­setz auf­de­cken? Was, wenn dann der nächs­te Poli­ti­ker vor­schlägt, man könn­te Kin­der doch auch als „Lock­vö­gel“ im Kampf gegen Kin­der­por­no­gra­phie ein­set­zen? Das dien­te doch auch der „guten Sache“ …

Noch was:

Wer einem Min­der­jäh­ri­gen in Zukunft Schnaps, Ziga­ret­ten oder ein Gewalt­vi­deo ver­kauft, muss danach mit Geld­bu­ßen bis zu 50.000 Euro rech­nen.

(Quel­le: sueddeutsche.de)

Nun ist es gene­rell mög­lich, dass die For­mu­lie­rung „in Zukunft“ irgend­wie von den Agen­tu­ren in die Mel­dung rein­ge­dich­tet wor­den ist und nicht aus dem Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um selbst stammt. Wir wol­len es hof­fen, denn im Jugend­schutz­ge­setz (Abschnitt 6: Ahn­dung von Ver­stö­ßen, § 28 Buß­geld­vor­schrif­ten) steht schon seit län­ge­rem:

(5) Die Ord­nungs­wid­rig­keit kann mit einer Geld­bu­ße bis zu fünf­zig­tau­send Euro geahn­det wer­den.

Nach­trag 21:59 Uhr: Jens weist in den Kom­men­ta­ren dar­auf hin, dass der Vor­schlag schon wie­der vom Tisch ist. Jetzt „regie­ren“ die schon schnel­ler als ich blog­gen kann …