Es ist natürlich reiner Zufall, dass am gleichen Tag, an dem auf ProSieben eine Serie startet, die eine C-Prominente und ihren Verlobten auf dem Wege zur Hochzeitsvorbereitungen zeigen (und die in der ersten Live-Hochzeit im deutschen Fernsehen münden soll), der Bundesgerichtshof entscheidet, dass die “Bunte” kein Recht hat, Fotos der Lebensgefährtin von Herbert Grönemeyer abzudrucken. Aber es sind diese kleinen Zufälle, die das Leben so unterhaltsam machen.
Während also Gülcan Karahanci und Sebastian Kamps die Menschheit aus freien Stücken und gegen gutes Geld an ihrem Privatleben teilhaben lassen wollen, bekommt die Grönemeyer-Freundin höchstrichterlich bestätigt, dass sie es nicht hinnehmen muss, dass fremde Menschen (die natürlich auch nur ihren Job machen und ihre Familien ernähren müssen) Fotos von ihr und ihrem zufälligerweise prominenten Partner bei nicht-offiziellen Terminen machen und diese dann abgedruckt werden.
Es folgt mein Lieblings-Satzanfang: Ich bin zwar kein Jurist, aber es erscheint mir vollkommen nahe liegend, dass so entschieden wurde. Ich habe nie verstanden, mit welcher Begründung sog. Personen der Zeitgeschichte auf Schritt und Tritt von Paparazzi verfolgt werden sollten. Mich interessiert nicht, wie Britney Spears beim Einkaufen aussieht, und es hat eigentlich auch niemanden sonst zu interessieren.
Nun ist es natürlich so, dass viele Stars die Presse für die eigene Karriereplanung nutzen. Bitte: Wer so dämlich ist, sich und seine unbeteiligte Familie für sog. Home Stories zur Verfügung zu stellen, ist selbst schuld und soll von mir aus an ungeraden Wochentagen zwischen 11:30 Uhr und 19:00 Uhr (Zeiten verhandelbar) beim Verzehr von Mettbrötchen, beim Erwerb von Fußbettsandalen oder bei sonstirgendetwas uninteressantem fotografiert werden, das in keinem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und der Prominenz des Fotografierten steht.
Herbert Grönemeyer aber hat sein Privatleben (bis auf einige Sätze in Interviews) sehr bewusst von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Spiegel Online ist da offenbar anderer Meinung und dreht mal wieder an der Logikschraube:
Der Fall Grönemeyer ist für die Presse gravierend. Der wohl berühmteste Sänger Deutschlands hatte die Trauer über den Tod seiner Frau im Jahr 1998 immer wieder öffentlich verarbeitet: in seinem Bestseller-Album “Mensch”, aber auch in zahlreichen Interviews, und noch im SPIEGEL-Gespräch im Februar 2003 hatte er freimütig bekannt: “Ich war immer eine nichtöffentliche Person. Durch den Tod meiner Frau bin ich jetzt genau das Gegenteil.”
Ja, was hat er denn da “freimütig bekannt”? Dass er eine öffentliche Person ist? Ja. Dass die Öffentlichkeit Anteil genommen hat am Schicksal seiner Familie? Gut möglich. Wenn Grönemeyer aber aus dieser Position permanente Kameraüberwachung für sich und sein Umfeld eingefordert haben sollte, so geht das aus dem Zitat (das betreffende Interview ist natürlich nicht frei verfügbar) aber in keiner Weise hervor. Außer, man interpretiert es herein, weil es einem gerade in den Kram passt.
Ein Spiegel-Online-Artikel kommt bekanntlich nur schwer ohne den Abgesang aufs Abendland auf den Qualitätsjournalismus aus, deshalb folgt dieser auf dem Fuße:
Künftig dürften auch Medien wie der SPIEGEL oder die “Süddeutsche Zeitung” etwa in einem Feature über Tod und Trauer-Verarbeitung zwar über die ergreifenden Lieder von Grönemeyer berichten, aber nicht mit Bildern illustrieren, dass Trauer-Vorbild Grönemeyer seinen Schmerz offenbar überwunden hat.
Ja, Himmel, warum sollten sie denn auch? Erst einmal möchte ich denjenigen Leser sehen, der in einem Feature über Tod und Trauer-Verarbeitung Bilder von Herbert Grönemeyer und dessen Freundin erwartet. Er würde sich doch hoffentlich einen gut recherchierten und geschriebenen Text wünschen, wenn Betroffene oder Experten zu Wort kommen, sollten diese vielleicht mit einem Porträtfoto vorgestellt werden, damit man sich beim Lesen ein besseres Bild machen kann, und von mir aus kann man das “Feature” (es könnte “Artikel” oder “Text” heißen, aber who cares?) noch mit Symbolbildern von Kreuzen, Sonnenuntergängen und Auen im Winter aufhübschen, wenn es denn unbedingt eye candy braucht. Ein Foto eines verwitweten Popmusikers mit seiner neuen Lebensgefährtin ist aber auch bei gewagtester Konstruktion sicher nicht das, was dem Feature noch zum Pulitzer-Preis gefehlt hätte.
Das perfideste ist aber nicht, dass Spiegel Online so einen Blödsinn einfordert. Das perfideste ist, wie die Leser auf die eigene Seite geholt und gegen die Betroffenen aufgebracht werden sollen:
Aber kann sich die Freundin oder Lebensgefährtin einer nationalen Berühmtheit wie Herbert Grönemeyer auch dagegen wehren, in eigentlich unverfänglichen Situationen abgebildet zu werden? Zumal wenn die Fotos in aller Öffentlichkeit aufgenommen wurden, einmal auf der Straße, das andere mal zwar im Café, aber gewissermaßen auf dem Präsentierteller sitzend hinter Glastüren, die zu einer Straße oder Passage weit geöffnet sind?
Was soll denn diese Wortwahl? “In eigentlich unverfänglichen Situationen” – sollten es wenigstens abartige, kompromittierende Bilder sein, wenn diese lästigen Prominenten und ihre Partner, die ihr sog. Privatleben partout vor Spiegel Online und den anderen Klatschblätter geheimhalten wollen, schon dagegen vorgehen müssen? Soll jeder, in dessen Umfeld es jemanden gibt, der aufgrund seines Berufes in der Öffentlichkeit steht, in Zukunft zuhause bleiben, wenn er nicht in der “Bunten” abgedruckt oder von Spiegel Online bloßgestellt werden will?
Ich bin kein Jurist, aber aufregen könnte ich mich da schon.